Uns erreichen Informationen, dass aus verschiedensten Gründen in Privathäusern, teilweise im Keller, Flüssiggasflaschen eingelagert werden.

Wir möchten hier auf die nicht zu unterschätzende Gefahr hinweisen. Flüssiggas (ein Gemisch aus Propan und Butan) ist schwerer als Luft und kann sich bei unsachgemäßer Lagerung entsprechend in tiefer gelegenen Räumen ansammeln und ein explosives Gemisch bilden! Bereits ab ca. 1% Anteil in der Luft kann die sogenannte untere Explosionsgrenze erreicht sein!

Deshalb: Lagern Sie Gasflaschen nur in gut gelüfteten Räumen über der Erdgleiche, die keine Verbindung zu tiefer gelegenen Räumen, Gruben o.ä. haben. Die Lagerung in Kellerräumen ist verboten!

Ausdrücklich muss nochmal darauf hingewiesen werden, das in Innenräumen keine gasbetriebenen Heizungen, Grills o.ä. betrieben werden dürfen! Hier kam es schon zu mehreren tödlichen Unfällen durch Kohlenmonoxid! Gleiches gilt selbstverständlich auch für alle Geräte mit offener Flamme wie z.B. Kohlegrills.

In Hessen dürfen in einem Privathaus nicht mehr als 16kg Flüssiggas gelagert werden. Entsprechend sind das eine 11kg und eine 5kg Flasche oder 2 der hauptsächlich bei Gasgrills genutzten 8kg-Flaschen

Wenn Sie den typischen Gasgeruch feststellen:

  • Nicht rauchen und offene Feuer sofort löschen
  • Lüften Sie sofort die entsprechenden Bereiche soweit möglich
  • Überprüfen Sie die Ventile der eingelagerten Flaschen, ob sie richtig verschlossen sind
  • evtl. undichte Flaschen ins Freie bringen
  • Betätigen Sie keine Lichtschalter o.ä.
  • Rufen Sie dir Feuerwehr über den Notruf 112
  • Warnen Sie andere Bewohner des Hauses, NICHT klingeln!!!